Hinweise für das Kleingartenwesen in Coronazeiten
Die Einschränkungen unseres Zusammenlebens durch die Corona-Pandemie hat sich mit Beginn der kälteren Jahreszeit noch deutlich weiter verstärkt.
Unabhängig von allen rechtlichen Vorgaben von Bund Ländern und Kommunen, ist es jetzt ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Übernahme von Verantwortung, soziale Kontakte möglichst auf das notwendige Maß zu beschränken.
Generell kann man annehmen, dass der Aufenthalt auf der eigenen Parzelle als Bewegung an der frischen Luft / im Freien auch unter Corona-Bedingungen zulässig ist.
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) empfiehlt im Sinne der eigenen Gesundheit neben den jeweils geltenden Regelungen der Länder, Kreise und Kommunen mindestens folgende Regeln einzuhalten:
HIER finden Sie die Corona-Regeln für Reilingen zu Weihnachten und Neujahr.
Auf der Parzelle:
Nutzung nur durch Pächterinnen und Pächter und durch die zum Haushalt zugehörigen Personen.
Partys, private Treffen oder sonstige Aktivitäten mit anderen Personen sind zu unterlassen.
Auf den Gemeinschaftsflächen sowie auf dem Weg zu den Gärten sind die Anordnungen der Allgemeinverfügungen zu beachten:
Personen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten.
Für soziale Kontakte gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.
Mitgliederversammlungen
Mit der vorgenommenen Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Vereine hat der Gesetzgeber auch Vorsorge getroffen, damit Vereine möglichst nicht gezwungen sind in der jetzigen Situation Mitgliederversammlungen abzuhalten.
Vor diesem Hintergrund sollte nach wie vor sehr kritisch geprüft werden, ob die Durchführung einer Mitgliederversammlung nicht nur zulässig, sondern auch wirklich nötig ist.
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